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Das Campen ist gebührenpflichtig. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, macht sich strafbar.
Zutritt zum Campingplatz ist nur mit gültigem Ticket/Erkennungsarmband gestattet. Das Erkennungsarmband
ist sofort bei Anreise anzulegen und ständig bei sich zu tragen. Personen die sich ohne eine Berechtigung
auf dem eingefriedeten Gelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265 a StGB) und Hausfriedensbruch
(§ 123 StGB) angezeigt. Mit Erwerb des Ticket/Erkennungsarmband erkennt der Campinggast diese Platzordnung ohne Ausnahme an.
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Der Campingplatzaufenthalt ist von Grunde her gestattet mit: Wohnwagen, Wohnmobil, Zelt und PKW. Die jeweiligen Stellplätze werden
dem Gast zugewiesen. Rettungs-, Fuß- und Fahrwege sind ständig frei zuhalten.
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Der Ordnungsdienst kann die Personalausweise eines jeden einzelnen Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen.
Den Weisungen des Platzpersonals, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen
Anlagen ist Folge zu leisten. Mit dem Erwerb des Tickets ist kein Anspruch auf eine bestimmte Campingfläche verbunden.
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Auf Grund der Gegebenheiten herrscht im gesamten Gelände eingeschränkter Fahrverkehr. Im gesamten Gebiet ist
Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir bitten jeden Gast und Camper, während des
Aufenthaltes, sein Fahrzeug nicht zu bewegen.
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Es ist selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes, Ordnung und Sauberkeit zu halten. Alle Anlagen und
Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Abfälle sind in den ausgegebenen Säcken zu sammeln und an den
dafür vorgesehenen Stellen abzugeben und zu entsorgen. Hier ist besonders das Müll- und Entsorgungspfandsystem zu beachten.
Die Entsorgung von Campingtoiletten oder ähnlichem ist ausschließlich an dem dafür ausgewiesenen Platz zulässig.
Urinieren außerhalb dafür vorgesehener Toiletten ist nicht gestattet.
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Zeltumgrenzungen mittels Schnur, Zäunen usw. sind nicht gestattet. Weiter ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze
einzufrieden. Bitte achten Sie auch darauf, daß niemand durch Zeltpflöcke oder anderes Zelt- und Campingzubehör gefährdet wird.
Das Öffnen der Abgrenzung (Bauzaun) ist strengstens verboten.
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Das Abbrennen von Lagerfeuern und Zünden von Knallkörpern ist grundsätzlich untersagt.
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Das Mitbringen sowie Benutzen von Waffen und Sportgeräten, mit denen Geschosse verschossen
werden können (Luftdruckwaffen, Bogen, Armbrust, Schleudern usw.), ist verboten.
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Hunde jeder Größe und Rasse müssen angeleint gehalten werden und Maulkorb tragen.
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Haftungsausschluss für Campingticket:
Unser Platz ist aufgrund einer Sondergenehmigung nur für die Dauer der Veranstaltung als Park- und Campingplatz freigegeben.
Schadensersatzansprüche sind (unabhängig davon, ob sie auf Vertrag oder gesetzlichen Regelungen beruhen) ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf grob fahrlässigen Verletzungen von Pflichten durch den Betreiber, dessen Erfüllungsgehilfen
oder gesetzlichen Vertreter. Darüber hinaus ist auch die Haftung der Erfüllungsgehilfen aufgrund deliktischer Ansprüche
ausgeschlossen, es sei denn, daß der Erfüllungsgehilfe seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
Eine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen und Wertgegenständen aller Art wird nicht übernommen.
Für die Sicherheit des persönlichen Eigentums ist jeder Gast und Camper selbst verantwortlich. Für Unfälle aller Art,
insbesondere durch Alkoholgenuß, wird keine Haftung übernommen.
Keine Haftung für Schäden Dritter. Keine Bewachung !
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Der Handel und Verkauf mit "jeglicher" Art von Waren ist untersagt und verboten.
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Mitarbeiter des Betreibers oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben.
D.h. Sie können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste und Camper des Platzes verweisen, wenn dies im Interesse
Anderer sowie zur Einhaltung der Ordnung erforderlich ist. Bei Platzverweis wird die Campinggebühr nicht erstattet.
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Missachtung und Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis, werden geahndet, zur Anzeige gebracht und im Härtefall
strafrechtlich verfolgt.
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Ausnahmen und Sonderregelungen, zu dieser Ordnung, behält sich der Betreiber vor.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Platzpersonal oder im Organisationsstützpunkt.
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